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Wie kann man über die König-Baudouin-Stiftung spenden?
Es gibt zwei Spendenmöglichkeiten:
- Spende an die König-Baudouin-Stiftung, die diese dann frei für die Umsetzung ihrer allgemeinen Zielsetzungen verwenden kann. Dies ist mit einer klassischen Überweisung auf das Konto IBAN BE10 0000 0000 0404 BIC GEBABEBB möglich. Sie können auch speziell für ein bestimmtes Thema oder Projekt der Stiftung spenden.
- Spende für ein Projektkonto oder einen bestimmten von der König-Baudouin-Stiftung verwalteten Fonds. Dies ist mit einer normalen Überweisung auf das Konto IBAN BE10 0000 0000 0404 BIC GEBABEBB möglich. Hierbei muss die Zahlungsreferenz oder der Name des Fonds angegeben werden.
Über die Webseite www.kbs-frb.be können Sie auch per Online-Überweisung spenden. Verwenden Sie dafür die Suchfunktion, um direkt zum Fonds oder zum Projektkonto Ihrer Wahl zu kommen. Klicken Sie dann auf den Link „Spenden“ und es wird ein spezielles Formular für den Fonds oder das Projektkonto Ihrer Wahl angezeigt. Für Online-Spenden arbeitet die König-Baudouin-Stiftung mit einem externen Unternehmen (Ingenico Payment Services) zusammen. Auf diese Weise sind der Datenschutz, die Sicherheit und die Verschlüsselung aller Ihrer Überweisungsdaten garantiert.
Spenden an die KBS in Höhe von mindestens 40 Euro erhalten eine Steuerermäßigung von 45 % des tatsächlich überwiesenen Betrags, der in der von der Stiftung ausgestellten Spendenbescheinigung aufgeführt ist.
Sie möchten ans Ausland spenden? Auch das geht über die König-Baudouin-Stiftung. Wir bieten Ihnen eine internationale Schnittstelle, dank der Sie auch außerhalb der Landesgrenzen gemeinnützige Projekte fördern können. Dank des von der FRB koordinierten Netzes Transnational Giving Europe (TGE) können Sie für Projekte in zwanzig europäischen Ländern grenzüberschreitend spenden und bei Spenden ab einer Höhe von 40 Euro von einer Steuerermäßigung profitieren. Das Myriad-Bündnis, das die König-Baudouin-Stiftung, ihre Einheiten in Nordamerika und Give2Asia vereint, erleichtert und fördert weltweit das grenzüberschreitende Spenden
Welcher Unterschied besteht zwischen Überlassung und Schenkung?
Bei der Überlassung handelt es sich um eine Möglichkeit der Begleichung von Steuerschulden in Sachleistungen, zum Beispiel durch die Überlassung von Kunstwerken anstelle von Barmitteln. Es handelt sich also um eine Transaktion, und nicht um eine philanthropische Geste. Die KBS beteiligt sich nicht an derartigen Transaktionen.
Eine Schenkung hingegen ist eine philanthropische Geste, die viele Formen annehmen kann: Geld, Kunstwerke, Immobilien usw. Durch die Schenkung (z.B. von Kunstwerken) an die KBS werden die Objekte für zukünftige Generationen erhalten. Die KBS achtet darauf, dass die Werke, die mittels Schenkung in ihren Besitzt gelangt sind, entsprechend den Wünschen der Schenkenden ausgestellt werden und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Welchen Wert hat die Kulturerbesammlung der König-Baudouin-Stiftung?
Die Kulturerbesammlung der KBS besteht aus 27.536 Werken und 27 Archivfonds, deren geschätzter Wert sich auf ungefähr 175 Millionen Euro beläuft. Die Werke stammen zu 75% aus Schenkungen und zu 25% aus Käufen. Die KBS stellt diese Werke Museen und kulturellen Einrichtungen langfristig zur Verfügung, damit diese sie ausstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Für die KBS arbeiten?
Wir sind ständig auf der Suche nach engagierten Talenten.
Melden Sie sich für unsere E-News an, behalten Sie unsere Social Media im Auge oder werfen Sie einen Blick auf die neuesten Stellenangebote. Spontanbewerbungen für Jobs, Praktika oder ehrenamtliche Mitarbeit sind ebenfalls möglich.
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Wird für jeden Aufruf eine gesonderte Jury eingerichtet?
Die König-Baudouin-Stiftung ist den hunderten Experten und erfahrenen Fachleuten, auf die sie sich jedes Jahr berufen kann und die ehrenamtlich und in aller Unabhängigkeit als Jurymitglied tätig sind, äußerst dankbar. Sie gehören allen Bereichen der Gesellschaft an und vertreten sämtliche Glaubensrichtungen.
Bei einem neuen Aufruf wird auch eine neue unabhängige Jury zusammengestellt. Für wiederholte Aufrufe oder Aufrufe, die über das ganze Jahr laufen, bleibt die Jury oft über einen gewissen Zeitraum unverändert.
In manchen Fällen fungiert der Verwaltungsausschuss des Fonds als Jury. Ein Verwaltungsausschuss umfasst immer einen Sachverständigen, den Gründer oder die Gründerin des Fonds (oder einen Vertreter) und einen Vertreter der Stiftung. Der Verwaltungsausschuss ist stets darauf bedacht, dass der jeweilige Fonds dem Gemeinwohl dient.
In manchen Fällen haben die Fondsgründer selber festgelegt, welche gemeinnützigen Organisationen auch über ihren Tod hinaus unterstützt werden sollen. In diesem Fall überprüft der Verwaltungsausschuss, ob die begünstigte Organisation weiterhin alle Kriterien für den Erhalt der Fördergelder erfüllt.
Wenn Sie für Ihr Projekt Unterstützung benötigen, können Sie sich bewerben, solange Ihr Projekt die Aufrufkriterien erfüllt. Abonnieren Sie unseren Newsletter und/oder lesen Sie unsere Berichte in den sozialen Medien, um ständig über Projektaufrufe und Fördermittel auf dem Laufenden zu bleiben.
Video ‘Wer entscheidet, ob Ihr Projekt gefördert wird?
Wer kümmert sich um die allgemeine Koordination und tägliche Verwaltung der Fonds?
Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen, die sich gesellschaftlich in Bezug auf ein bestimmtes Thema engagieren möchten, können eine eigene Stiftung gründen. Gründung und Verwaltung einer Stiftung sind allerdings mit einer ganzen Reihe von Formalitäten verbunden. Die Einrichtung eines Fonds unter dem Dach der König-Baudouin-Stiftung ist eine flexible Option mit geringem Verwaltungsaufwand.
Ein von der Stiftung verwalteter Fonds verfolgt immer ein gemeinnütziges Ziel, das dem Gründer oder der Gründerin am Herzen liegt oder lag. Für jeden Fonds wird ein eigener Verwaltungsausschuss eingerichtet, der aus mindestens dem Gründer (oder einem Vertreter), einem KBS-Vertreter und einem unabhängigen Mitglied besteht. Der Verwaltungsausschuss verfügt über eine große Handlungsfreiheit, natürlich im Rahmen des Fonds-Auftrags. Die Fonds können eigenständige Initiativen entwickeln oder Projekte (von Dritten) finanziell unterstützen. Zu diesem letzten Zweck können sie zum Beispiel Projektaufrufe starten.
Das Philanthropie-Zentrum der König-Baudouin-Stiftung berät sachkundig, kümmert sich um Verwaltung und Rechtsangelegenheiten und sorgt für die Kontinuität. Alle Fonds sind vollständiger Bestandteil der König-Baudouin-Stiftung, die folglich rechtlich für alle Handlungen und finanziellen Verpflichtungen der Fonds verantwortlich ist.
Das Philanthropie-Zentrum der König-Baudouin-Stiftung stellt den Fonds ein Sekretariat zur Verfügung, damit die allgemeine Koordination und die tägliche Verwaltung gewährleistet sind.
Weitere Informationen
Wie kann ich ein Projekt im Ausland unterstützen?
Aus Belgien können Sie über unsere philanthropischen Instrumente oder mit Hilfe des Netzwerks Transnational Giving Europe oder des Myriad-Bündnis für Spenden ohne Grenzen ein Projekt in Europa oder auf internationaler Ebene unterstützen.
Außerhalb Belgiens verfügt die König-Baudouin-Stiftung über eine steuerliche Akkreditierung in Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich und Dänemark. Dank dieser Akkreditierung kann sie für Spenden, die aus diesen Ländern stammen und zur Unterstützung eines Projekts im Ausland dienen, unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den Steuergesetzen des jeweiligen Landes eine Steuerbescheinigung ausstellen.
Wenn die Spendenden in anderen europäischen Ländern als den oben genannten oder in anderen Teilen der Welt ansässig sind (USA, Kanada, Asien…), können das Netzwerk Transnational Giving Europe und das Myriad-Bündnis für Spenden ohne Grenzen ihnen sicherlich weiterhelfen.
Weitere Informationen
Wie kann ich eine Spende tätigen?
Spenden können Sie per klassischer Überweisung tätigen:
IBAN BE10 0000 0000 0404 BIC GEBABEBB
Oder aber Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein.
Natürlich können Sie auch per Online-Banking spenden.
Für alle Online-Zahlungen arbeitet die König-Baudouin-Stiftung mit einem externen Unternehmen zusammen (Ingenico Payment Services). So sind Datenschutz, Sicherheit und die Verschlüsselung Ihrer Zahlungsdaten gewährleistet.
Spenden ab 40 Euro auf unser Bankkonto IBAN: BE10 0000 0000 0404 – BIC: GEBABEBB erhalten eine Steuerermäßigung von 45 % des tatsächlich überwiesenen Betrags.
Können Spenden aus Belgien von der Steuer abgesetzt werden?
Jährliche Spenden in Höhe von mindestens 40 Euro an die König-Baudouin-Stiftung führen zu einer Steuerermäßigung von 45 % des tatsächlich gezahlten Betrags. Die zusammengefasste Steuerbescheinigung für alle Spenden, die im Laufe des Kalenderjahres an die König-Baudouin-Stiftung oder über sie getätigt wurden, wird Ende Februar des Folgejahres per Post oder per E-Mail zugesandt (vorausgesetzt, die König-Baudouin-Stiftung verfügt über die E-Mail-Adresse des Spenders).
Von Belgien aus können Sie auch ein Projekt oder eine Organisation in Europa oder im Ausland unterstützen. Die Myriad-Allianz für grenzüberschreitendes Spenden verbindet Spender und Projektträger, wo immer sie sich in der Welt befinden.
Können Spenden aus dem Ausland von der Steuer abgesetzt werden?
Die König-Baudouin-Stiftung verfügt über eine steuerliche Akkreditierung in Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich und Dänemark. Dank dieser Akkreditierung kann sie für Spenden, die aus diesen Ländern stammen, gemäß den Steuergesetzen des jeweiligen Landes eine Steuerbescheinigung ausstellen.
Wenn die Spendenden in anderen europäischen Ländern als den oben genannten oder in anderen Teilen der Welt ansässig sind (USA, Kanada, Asien…), können das Netzwerk Transnational Giving Europe oder das Myriad-Bündnis für Spenden ohne Grenzen ihnen sicherlich weiterhelfen.
Mit Hilfe eines unserer philanthropischen Instrumente oder dank des Netzwerks Transnational Giving Europe oder des Myriad-Bündnisses für Spenden ohne Grenzen können Sie aus Belgien auch ein europäisches oder internationales Projekt oder eine Organisation unterstützen.
Ich möchte mich philanthropisch engagieren. Ist dies nur für Projekte in Belgien möglich?
Die Förderung der Philanthropie, eine der Hauptaufgaben der Stiftung, macht nicht an den Landesgrenzen halt.
Dank der Expertise unseres Philanthropie-Zentrums erleichtert die Stiftung grenzüberschreitende Schenkungen. Neben unserer Anerkennung in den Niederlanden, in Luxemburg, Frankreich und Dänemark, hat die Stiftung eine führende Rolle im Netzwerk Transnational Giving Europe (TGE) inne. Dieses Netzwerk begleitet Schenkungen von Belgiern an qualitativ hochwertige Projekte in Europa und von europäischen Schenkern an belgische Organisationen. Zusätzlich setzt sich TGE auch auf Ebene der europäischen Politik für die Förderung von grenzüberschreitenden Spenden ein. Das TGE-Netzwerk ist in folgenden Ländern aktiv: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Großherzogtum Luxemburg, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und im Vereinigten Königreich. In der Zukunft möchte das Netzwerk seine Tätigkeit auf die gesamte EU ausweiten.
Das Myriad-Bündnis für Spenden ohne Grenzen, das sich auf die fast 30-jährige Tätigkeit der KBS vor Ort in Nordamerika und auf die langjährige Erfahrung von Give2Asia stützt, stellt weltweit den Kontakt zwischen Spendenwilligen und gemeinnützigen Projekten her. Ziel von Myriad ist es, grenzüberschreitende Philanthropie weltweit zu erleichtern und zu fördern. Dank Myriad können Spendende in fast 100 Ländern gute Zwecke unterstützen und gleichzeitig von steuerlichen und verwaltungstechnischen Erleichterungen profitieren.
transnationalgiving.eu
myriad.org
Kann jedes Unternehmen einen Unternehmensfonds einrichten?
Im Prinzip, ja. Unternehmensfonds werden meist von Unternehmen gegründet, die bereits Projekte unterstützen und ihre philanthropischen Aktivitäten besser strukturieren möchten. Aber es kann sich auch um Unternehmen handeln, die sich zum ersten Mal gesellschaftlich engagieren. Die König-Baudouin-Stiftung verbindet ihre fachliche Kompetenz, Erfahrung sowie ihren Namen und guten Ruf erst mit einem Unternehmensfonds, nachdem Sie sich bei ‚Vigeo Belgium’ (www.vigeo.com) über die Politik des Unternehmens in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen informiert hat.
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Kann ich ein spezifisches Projekt oder einen spezifischen Fonds finanziell unterstützen?
Über die Suchfunktion landen Sie direkt bei dem Fonds oder Projektkonto Ihrer Wahl. Klicken Sie dann auf ‚Online-Spende’. Sie erhalten ein Formular, das spezifisch für den Fonds oder das Projektkonto Ihrer Wahl erstellt wurde.
Wie setzt man ein gültiges Testament auf?
Grundsätzlich ist es ausreichend, Ihren Willen schriftlich festzuhalten, zu datieren und zu unterzeichnen. Die König-Baudouin-Stiftung rät Ihnen jedoch, Ihren Notar zu kontaktieren.
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Was machen die Fonds? Warum einen Fonds einrichten?
Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen, die sich gesellschaftlich in Bezug auf ein bestimmtes Thema engagieren möchten, können eine eigene Stiftung gründen. Gründung und Verwaltung einer Stiftung sind allerdings mit einer ganzen Reihe von Formalitäten verbunden. Die Einrichtung eines Fonds unter dem Dach der König-Baudouin-Stiftung ist eine flexible Option mit geringem Verwaltungsaufwand.
Ein von der Stiftung verwalteter Fonds verfolgt immer ein gemeinnütziges Ziel, das dem Gründer oder der Gründerin am Herzen liegt oder lag. Für jeden Fonds wird ein eigener Verwaltungsausschuss eingerichtet, der aus mindestens dem Gründer (oder einem Vertreter), einem KBS-Vertreter und einem unabhängigen Mitglied besteht. Der Verwaltungsausschuss verfügt über eine große Handlungsfreiheit, natürlich im Rahmen des Fonds-Auftrags. Die Fonds können eigenständige Initiativen entwickeln oder Projekte (von Dritten) finanziell unterstützen. Zu diesem letzten Zweck können sie zum Beispiel Projektaufrufe starten.
Das Philanthropie-Zentrum der König-Baudouin-Stiftung berät sachkundig, kümmert sich um Verwaltung und Rechtsangelegenheiten und sorgt für die Kontinuität. Alle Fonds sind vollständiger Bestandteil der König-Baudouin-Stiftung, die folglich rechtlich für alle Handlungen und finanziellen Verpflichtungen der Fonds verantwortlich ist.
Das Philanthropie-Zentrum der König-Baudouin-Stiftung stellt den Fonds ein Sekretariat zur Verfügung, damit die allgemeine Koordination und die tägliche Verwaltung gewährleistet sind.
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Wie viel Spenden erhält die König-Baudouin-Stiftung pro Jahr? Um welchen Betrag handelt es sich dabei?
Die Anzahl der Spenden, die wir jährlich erhalten, ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und hängt von den Aktionen ab, an denen die Stiftung mitarbeitet. Der Betrag, auf den sich diese Spenden belaufen, variiert ebenfalls von einem Jahr zum anderen. So kommt es vor, dass eine äußerst großzügige Spende zu einem deutlich höheren Gesamtbetrag führt, was wiederum ungewollt ein verzerrtes Bild zur Folge hat.
Die Stiftung bürgt dafür, dass die gesamten Spendengelder für den guten Zweck oder für die Unterstützung gemeinnütziger Projekte eingesetzt werden. Es ist Auftrag der Stiftung, die Philanthropie zu fördern und Einzelpersonen und Unternehmen zu ermuntern, sich mehr und besser für das Gemeinwohl einzusetzen - über die Stiftung und nicht für die Stiftung.
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gesamtanzahl der erhaltenen Spenden |
84.156 |
94.218 |
208.470 |
120.106 |
126.376 |
157.060 |
Gesamtbetrag der erhaltenen Spenden |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
Wie viele Spendenbescheinigungen stellt die König-Baudouin-Stiftung jedes Jahr aus?
Jedes Jahr Ende Februar versendet die Stiftung die Spendenbescheinigungen für die im Vorjahr erhaltenen Spenden. Mit dieser Bescheinigung ist für Spenden ab 40 Euro eine Steuerermäßigung von 45 % des tatsächlich überwiesenen Betrags verknüpft. Die Anzahl der Spendenbescheinigungen, die wir jährlich versenden, ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und hängt von den Aktionen ab, an denen die Stiftung mitarbeitet.
Die Stiftung bürgt dafür, dass die gesamten Spendengelder für den guten Zweck oder für die Unterstützung gemeinnütziger Projekte eingesetzt werden. Es ist Auftrag der Stiftung, die Philanthropie zu fördern und Einzelpersonen und Unternehmen zu ermuntern, sich mehr und besser für das Gemeinwohl einzusetzen - über die Stiftung und nicht für die Stiftung.
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Auf welchen Betrag belaufen sich sich die Erbschaften, die der König-Baudouin-Stiftung jedes Jahr hinterlassen werden?
Die Anzahl der uns hinterlassenen Erbschaften und der jeweilige Betrag variieren ebenfalls von einem Jahr zum anderen. So kommt es vor, dass ein äußerst großzügiges Vermächtnis zu einem deutlich höheren Gesamtbetrag führt, was wiederum ungewollt ein verzerrtes Bild zur Folge hat.
Die uns vermachten Hinterlassenschaften sind vor allem für von der König-Baudouin-Stiftung verwaltete Fonds und andere philanthropische Instrumente bestimmt, die klar definierte Ziele im allgemeinen Interesse verfolgen. Seit dem letzten Philanthropie-Barometer der König-Baudouin-Stiftung aus dem Jahr 2017 liegen den Belgierinnen und Belgiern angesichts der Spenden vor allem folgende Themen am Herzen:
- Gesundheit und medizinische Forschung;
- humanitäre Aktionen und Entwicklungshilfe;
- Armutsbekämpfung und soziale Gerechtigkeit.
Gesamt-betrag der jährlich erhaltenen Erbschaften |
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2018 |
€ 66.053.641,00 |
2019 |
€ 37.576.601,00 |
2020 |
€ 53.865.177,00 |
2021 |
€ 58.400.956,00 |
2022 |
€ 75.887.558,00 |
2023 |
€ 81.939.872,00 |
Steht die König-Baudouin-Stiftung nicht in Konkurrenz zu anderen wohltätigen Zwecken oder NRO, die auch Spenden sammeln?
Nein, die Stiftung macht anderen wohltätigen Zwecken oder NRO keine Konkurrenz. Wir organisieren keine Spendensammlungen oder Tombolas... Wir fördern die Philanthropie und ermuntern Einzelpersonen und Unternehmen dazu, sich mehr und besser für das Gemeinwohl einzusetzen - über die KBS und nicht für die KBS.
Wie wirken sich die neuen Steuerregelungen in Flandern auf Schenkungen und Vermächtnisse für den guten Zweck aus?
Die Flämische Regierung hat einige Änderungen an den für philanthropische Schenkungen und Hinterlassenschaften geltenden Steuerregeln vorgenommen. Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2021 in Kraft und finden dann auf Schenkungen und Hinterlassenschaften Anwendung. Sie gelten für alle, die ihren Wohnsitz in Flandern haben.
Nulltarif
Handelt es sich um einen guten Zweck, dann gilt bei der Schenkungs- und bei der Erbschaftssteuer ein Nulltarif. Dies bedeutet, dassSchenkungen für den guten Zweck nicht mehr besteuert werden. Bei nach dem 1. Juli 2021 eingetretenen Todesfällen müssen gemeinnützige Einrichtungenauchkeine Erbschaftssteuer auf testamentarische Vermächtnisse mehr entrichten. Dieser Nulltarif gilt auch für die König-Baudouin-Stiftung, die ja eine gemeinnützige Stiftung ist.
Kein Steuervorteil mehr bei doppelter Hinterlassenschaft
Gleichzeitig verliert die doppelte Hinterlassenschaft in Flandern an Steuervorteilen. Die doppelte Hinterlassenschaft gibt es in verschiedenen Formen, aber letztendlich handelt es sich um ein Testament mit zwei Vermächtnissen: Eines geht an einen guten Zweck, das zweite an eine andere Person (oft ein entfernter Verwandter, Freunde oder Bekannte), wobei die gemeinnützige Einrichtung die gesamte Erbschaftssteuer entrichten muss. In der Praxis bot dies einen Vorteil für den jeweiligen Erben und gingen außerdem Mittel an einen guten Zweck. Die Berechnungsart für diese doppelten Hinterlassenschaften wurde jetzt geändert und es müssen mehr Erbschaftssteuern gezahlt werden. Für den guten Zweck ist der Vorteil gering und es kann sich sogar nachteilig auswirken: In letzteren Fällen schlagen die gemeinnützigen Einrichtungen das Erbe zukünftig aus.
Darüber hinaus wird es in Flandern einen sogenannten „Freundenachlass“ geben: Ein begrenzter Teil (maximal 15.000 €) des Vermächtnisses kann steuerlich einem oder mehreren engen Freunden oder weiteren Verwandten vererbt werden.
Überprüfung des Testaments
Die neuen Steuerregeln, auch für doppelte Hinterlassenschaften, treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Es gilt dann das Datum des Todes, nicht das Datum des Testaments. Wer bereits ein Testament mit doppelter Hinterlassenschaft aufgesetzt hat, guckt am besten, wie sich diese steuerlichen Änderungen auswirken und ob vielleicht eine Anpassung vonnöten ist.
Die Ratschläge unserer Philanthropieberater beruhen immer auf dem jeweils geltenden Rechtsrahmen. Neben möglichen Veränderungen im eigenen Leben, bei Erwartungen und Wünschen sind auch steuerliche Veränderungen wie diese ein Grund, warum wir immer die regelmäßigen Überprüfung einer philanthropischen Abmachung empfehlen.
Die Beraterinnen und Berater unseres Philanthropiezentrums stehen Ihnen nach wie vor für Ihre philanthropischen Vorhaben zur Verfügung und besprechen die erfolgten Änderungen gerne in allen Einzelheiten mit Ihnen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Notar oder Rechtsberater zu erkundigen.
Sind alle Publikationen kostenlos erhältlich? Kann ich die Publikationen bestellen?
Sie können fast alle unsere Publikationen gratis herunterladen oder online einsehen.
Nur auf gemeinsame Ausgaben (ansprechende Gestaltung, mit Abbildungen und Grafiken...) erheben wir eine bescheidene Gebühr. Sie können die Publikationen online bestellen (Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung) und auch gleich online bezahlen. Für alle Online-Zahlungen arbeitet die König-Baudouin-Stiftung mit einem externen Unternehmen zusammen (Shopify). So sind Datenschutz, Sicherheit und die Verschlüsselung Ihrer Zahlungsdaten gewährleistet.
In Ausnahmefällen können wir Ihnen die kostenlosen Veröffentlichungen auch als Druckversion zur Verfügung stellen. Diese geht Ihnen dann gebührenfrei zu.
Wie kann ich mich für eine Veranstaltung anmelden? Kann ich auch mehrere Personen für eine Veranstaltung anmelden?
Die Anmeldung für eine Veranstaltung erfolgt am besten online über diese Webseite. Im Anschluss wird Ihnen als Nachweis Ihrer Anmeldung ein Bestätigungsbildschirm angezeigt.
Wenn Sie mehrere Personen anmelden möchten, füllen Sie bitte pro Person ein Anmeldeformular aus.
Ich nehme nicht an der Veranstaltung teil, möchte im Nachhinein jedoch gerne Informationen diesbezüglich, ist das möglich?
Kein Problem. Gerne stellen wir Ihnen eventuell verfügbare Informationen zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktangaben. Oder rufen Sie uns unter der 02-500 4 555 an.
Welchen Zweck haben die Auswahlkriterien und sind diese Kriterien für alle Aufrufe identisch?
Auswahlkriterien werden festgelegt, damit die Projektvorschläge so gut wie möglich zu den Zielen des Aufrufs passen. Als Bewerber erhalten Sie so schon deutliche Hinweise, ob es sich lohnt, einen Projektvorschlag einzureichen: Erfüllen Sie oder Ihr Projekt die Auswahlkriterien nur unzureichend, dann ist der ganze Bewerbungsaufwand relativ sinnlos.
Die Auswahlkriterien sind ein nützliches Instrument zur Entscheidungsfindung für die unabhängige Jury. Mit diesem System wird sichergestellt, dass die König-Baudouin-Stiftung die geeignetsten Bewerbungen fördert.
Die Auswahlkriterien werden für jeden Aufruf einzeln festgelegt. Wird ein Aufruf wiederholt oder läuft er über das ganze Jahr, dann gelten oft dieselben Auswahlkriterien.
Wie viel Fördergelder kann ich höchstens beantragen?
Das ist von Projektaufruf zu Projektaufruf unterschiedlich. Sehen Sie unter der Rubrik ‚Auswahlkriterien’ des Projektaufrufs nach, für den Sie eine Bewerbung einreichen möchten.
Wer entscheidet über die Mittelvergabe?
Die König-Baudouin-Stiftung ist den hunderten Experten und erfahrenen Fachleuten, auf die sie sich jedes Jahr berufen kann und die ehrenamtlich und in aller Unabhängigkeit als Jurymitglied tätig sind, äußerst dankbar. Sie gehören allen Bereichen der Gesellschaft an und vertreten sämtliche Glaubensrichtungen.
Bei einem neuen Aufruf wird auch eine neue unabhängige Jury zusammengestellt. Für wiederholte Aufrufe oder Aufrufe, die über das ganze Jahr laufen, bleibt die Jury oft über einen gewissen Zeitraum unverändert.
In manchen Fällen fungiert der Verwaltungsausschuss des Fonds als Jury. Ein Verwaltungsausschuss umfasst immer einen Sachverständigen, den Gründer oder die Gründerin des Fonds (oder einen Vertreter) und einen Vertreter der Stiftung. Der Verwaltungsausschuss ist stets darauf bedacht, dass der jeweilige Fonds dem Gemeinwohl dient.
In manchen Fällen haben die Fondsgründer selber festgelegt, welche gemeinnützigen Organisationen auch über ihren Tod hinaus unterstützt werden sollen. In diesem Fall überprüft der Verwaltungsausschuss, ob die begünstigte Organisation weiterhin alle Kriterien für den Erhalt der Fördergelder erfüllt.
Wenn Sie für Ihr Projekt Unterstützung benötigen, können Sie sich bewerben, solange Ihr Projekt die Aufrufkriterien erfüllt. Abonnieren Sie unseren Newsletter und/oder lesen Sie unsere Berichte in den sozialen Medien, um ständig über Projektaufrufe und Fördermittel auf dem Laufenden zu bleiben.
Video ‘Wer entscheidet, ob Ihr Projekt gefördert wird?
Werden Projekte im Nachhinein bewertet?
Sie erhalten von uns ein Evaluierungsformular zur Einschätzung Ihrer Verwirklichungen, der diesbezüglich stimulierenden oder hinderlichen Faktoren, der erreichten Zielgruppen, Wirkungen, Schlussfolgerungen...
Unser Projekt wurde nicht ausgewählt, und jetzt?
Die König-Baudouin-Stiftung arbeitet mit unabhängigen Jurys, um Parteilichkeit oder bevorzugte Behandlung auszuschließen. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens ist keine Beanstandung möglich. Sie können sich jedoch für einen neuen oder einen anderen Aufruf bewerben.
Darf ich selber entscheiden, meinen Bewerbungsunterlagen Anlagen hinzuzufügen?
Nein. Das spontane Hinzufügen von Anlagen erhöht nicht die Erfolgsaussichten Ihrer Bewerbung. Für eine erfolgreiche Auswahl ist es wichtig, dass Ihr Vorschlag die Auswahlkriterien erfüllt und dass Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen so konkret wie möglich über Ihren aussagekräftigen Projektvorschlag berichten.
Bei manchen Aufrufen wird ausdrücklich um Anlagen gebeten. In diesen Fällen müssen Sie dem selbstverständlich nachkommen.
Kann ich jemand anderem Zugang zu meinen (teilweise ausgefüllten) Bewerbungsunterlagen erteilen?
Nein, das geht nicht. Für die Einreichung einer Bewerbung müssen Sie sich registrieren. Und Ihre Registrierung ist personengebunden. Wenn Sie es sind, der die Unterlagen ausfüllt, dann müssen Sie auch die abschließende Bewerbung versenden.
Kann ich meine Bewerbung ausdrucken, bevor ich sie abschließend versende?
Natürlich. Aber Sie sind nicht dazu verpflichtet. Nachdem Sie auf die Schaltfläche ‚definitiv versenden’ geklickt haben, erhalten Sie von uns einen Bestätigungsbildschirm und eine E-Mail. Diese E-Mail zur Bestätigung enthält auch eine PDF-Datei mit den von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsunterlagen.
Kann ich die Bewerbungsunterlagen vorläufig speichern?
Das Online-Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen dauert durchschnittlich eine Stunde. Sie können jedoch einfach auf ‚zwischenspeichern’ klicken, und alles, was Sie bereits eingetragen haben, wird gespeichert. Ein paar Stunden oder Tage später melden Sie sich einfach wieder auf der Webseite an. In der Rubrik ‚Meine KBS’ (rechts oben) klicken Sie die Bewerbungsunterlagen an, an denen Sie gearbeitet haben, und dann können Sie diese einfach weiter ausfüllen. Erst wenn Sie auf den Knopf ‚definitiv versenden’ klicken und von uns einen Bestätigungsbildschirm und eine E-Mail erhalten haben, ist die Bewerbung offiziell eingereicht.
Ich kann die Bewerbungsunterlagen nicht online ausfüllen. Und jetzt?
Unsere Kontaktstelle hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie die 02-500 4 555 an oder schicken Sie eine E-Mail an proj@kbs-frb.be
Ich habe meine Bewerbung definitiv verschickt, aber keine E-Mail zur Bestätigung erhalten
Sobald Sie auf ‚definitiv versenden’ klicken, wird ein Bestätigungsbildschirm angezeigt. Außerdem geht auch eine automatische E-Mail mit PDF-Datei (die von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsunterlagen) an die E-Mail Adresse, mit der Sie sich registriert haben. Da es sich hier um eine automatisch erstellte E-Mail handelt, kann es sein, dass Ihre persönlichen Maileinstellungen diese automatischen Mails als Spam ablegen. Dann bleibt unsere automatisch Bestätigung per E-Mail vielleicht in Ihrem Spam-Filter hängen.
Ich möchte meine Bewerbungsunterlagen vorbereiten und mich im Vorfeld mit anderen Personen austauschen. Wo kann ich einen Überblick über die Fragen finden?
Für jeden Aufruf stellen wir eine PDF-Datei mit allen Fragen zu Verfügung. So können Sie die Antworten auf die einzelnen Fragen im Vorfeld mit anderen Personen besprechen. Diese PDF-Datei kann natürlich nicht ausgefüllt werden, wohl aber die Bewerbungsunterlagen für den jeweiligen Aufruf, die Sie online ausfüllen und uns dann zusenden.
Meine Organisation verfügt über keine Kontonummer, und jetzt?
Sie müssen eine Kontonummer angeben. Sonst können Sie Ihre Bewerbung nicht einreichen. Sprechen Sie mit den Beteiligten ab, welche Kontonummer in den Unterlagen angegeben wird.
Bis wann (Datum/Uhrzeit) kann ich die Bewerbungsunterlagen einreichen?
Die endgültige Frist ist für jeden Projektaufruf anders und steht auf dieser Webseite. Bewerbungsunterlagen, für die Sie am letzten Tag der Abgabefrist um 23.59 Uhr (belgische Zeit) unsere automatische Bestätigung per E-Mail erhalten, sind gültig, solange sie die Auswahlkriterien des Projektaufrufs erfüllen. Die Bestätigung per E-Mail zeigt, dass wir Ihre Bewerbung offiziell erhalten haben.
Was ist die Nationalregisternummer und aus wie vielen Ziffern besteht sie?
Eine Nationalregisternummer, auch Organisationsnummer, Unternehmensnummer oder Nummer der Niederlassungseinheit genannt, ist eine einmalige Kennzahl, die Ihnen von den Behörden zugeteilt wird (Gesetz vom 24.6.2003). Ihre Nationalregisternummer besteht aus zehn Ziffern. In die Bewerbungsunterlagen muss die vollständige Nummer eingetragen werden, ohne Leerzeichen. Wenn Ihre Nummer nur aus neun Ziffern besteht, dann müssen Sie am Anfang eine Null hinzufügen. Also nicht: 793589456, sondern Ihre Nationalregisternummer, das heißt 0793589456. Bitte keine Leerzeichen verwenden und alle Zahlen direkt nacheinander eingeben.
Nur wenn Ihre Organisation KEINE Nationalregisternummer hat, dürfen Sie die Frage nach Ihrer Nationalregisternummer mit 0 beantworten.
Weitere Informationen über die Nationalregisternummer finden Sie hier
Woher kommen die Mittel der KBS?
Woher kam das Startkapital der KBS?
Die König-Baudouin-Stiftung hat ihre Tätigkeit 1976 aufgenommen, zum 25. Jahrestag der Thronbesteigung von König Baudouin. Damals wurde die Errichtung einer Organisation beschlossen, die dem Gemeinwohl dienen würde. Das Startkapital der Stiftung betrug eine Milliarde Franken (ungefähr 25 Millionen Euro). Diese Gelder wurden durch Fundraising, durch eine Zulage des Ministerrats und durch die Ausgabe von goldenen und silbernen Gedenkmünzen sowie Zuschlagsmarken zusammengetragen.
Bei den 60/40-Feierlichkeiten zum 60. Geburtstag von König Baudouin und zum 40. Jahrestag seiner Thronbesteigung kamen die Präsente anlässlich dieser Gelegenheit erneut der König-Baudouin-Stiftung zugute. Dies hat zu einer zusätzlichen Kapitalerweiterung geführt.
Die Stiftung hat diese Gelder seitdem in Anlagen investiert. Der Finanzausschuss berät bei der (Neu)-anlage des Eigenkapitals der Stiftung. Ein Teil der Erträge wird jedes Jahr für die Förderung von Projekten Dritter und für die Betriebskosten verwendet.
Über wie viel Kapital verfügt die KBS jetzt?
Das Vermögen der KBS besteht aus zwei Teilen: dem Eigenkapital der Stiftung und dem Kapital der von ihr verwalteten Fonds. Der Marktwert des Vermögensportefeuilles der Fonds beläuft sich auf 1.032 Millionen Euro und liegt damit deutlich über dem Marktwert des Stiftungsvermögens, der 376 Millionen Euro beträgt (Zahlen 2022).
Rechtlich gesehen ist dies alles KBS-Kapital. Die Fondsmittel können jedoch nur für die Umsetzung der Ziele des jeweiligen Fonds genutzt werden, entsprechend den Vorgaben, die bei der Gründung festgelegt wurden. Es handelt sich hierbei um Spenden für Tätigkeiten im Dienste des allgemeinen Interesses, über die Stiftung und nicht für die Stiftung.
Das Kapital ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen, vor allem das Kapital der Fonds, welches dank der Großzügigkeit zahlreicher Philanthropen, zu Lebzeiten oder in ihrem Testament, schneller zunimmt.
Im Großen und Ganzen beruht dieser Kapitalzuwachs auf drei Ursachen. Erstens hat die Philanthropie deutlich mehr Wind in den Segeln. Einerseits gibt es viele Menschen, die den zweiten Weltkrieg und im Anschluss daran die Jahre des Wirtschaftswachstums miterlebt haben. Fast jeder Sechste aus dieser Generation hat keine direkten Nachkommen. Viele denken intensiv darüber nach, was nach ihrem Tod mit ihrem Erbe passieren soll. Andererseits haben wir die Generation der Babyboomer, die nach dem zweiten Weltkrieg geboren wurden. Bei ihnen macht sich der Gedanke breit, schon zu Lebzeiten einen strukturierten Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.
Als ergänzende Erklärung kann das Philanthropie-Zentrum der Stiftung angeführt werden, an das sich beide Gruppen wenden können. Dieses Zentrum hat sich innerhalb der letzten Jahrzehnte zu einem Experten für Beratung und Lösungsvorschläge entwickelt und ist somit in der Lage, flexibel auf die Wünsche der Spendenden einzugehen. Übrigens: Auch Philanthropen, die kein riesiges Vermögen verschenken möchten, sondern auf ihrer Ebene etwas bewirken möchten, sind willkommen.
Schritt für Schritt hat sich auf dem Gebiet der Begleitung grenzüberschreitender Philanthropie eine umfassende Expertise entwickelt. Dank dieser Expertise spielen die König-Baudouin-Stiftung, KBF United States, KBF Canada und Transnational Giving Europe als KBF-Family ihre Rolle als Global Philanthropic Enabler.
Diese Dienstleistung richtet sich an alle Formen der grenzüberschreitenden Philanthropie: vom Ausland Richtung Belgien, von Belgien ins Ausland und zwischen Drittländern. Dies hat zu einem Anstieg der grenzüberschreitenden Philanthropie geführt, die teilweise bereits zum Kapitalzuwachs beiträgt.
Abschließend kann der Kapitalzuwachs zu einem kleinen Teil noch durch die aktive Anlagepolitik erklärt werden, die die Stiftung immer verfolgt hat.
Wie und warum legt die KBS ihr Eigenkapital und das Kapital der Fonds an?
Für die Gewährleistung einer langfristigen Tätigkeit strebt die KBS nach einer ordentlichen Rendite. Dies fordert eine aktive Investitionspolitik. Das Investitionsportfolio der Stiftung setzt sich zu ungefähr 60 Prozent aus Aktien, zu 35 Prozent aus festverzinslichen Wertpapieren und zu fünf Prozent aus Immobilien zusammen. In den kommenden Jahren werden wir eine Reihe neuer Anlageklassen in unser Portfolio aufnehmen, nämlich Private Equity, Infrastructure Equity und Private Debt.
Bei sämtlichen Anlagen spielen nicht nur finanzielle Kriterien eine Rolle, sondern auch Kriterien auf den Gebieten Umwelt, Gesellschaft und verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Die Stiftung investiert in Unternehmen, die in ihrer jeweiligen Branche auf diesen Gebieten am besten abschneiden (Best in Class). Bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel die umstrittenen Waffen, schließt sie systematisch aus.
Das Portfolio besteht zu 27,5 Prozent aus europäischen, zu 26,4 Prozent aus amerikanischen, zu 6,4 Prozent aus asiatischen Aktien und zu 4,8 Prozent aus Anlagen in Schwellenländer. Es stellt eine Mischung aus kleineren und größeren Börsenwerten dar. Des Weiteren ist der Anteil an festverzinslichen Wertpapieren des Portfolios wie folgt zusammengesetzt: 15% Euro Corporate Bonds , 5% europäische Staatsanleihen und 5% europäische inflationsindexierte Anleihen Der Rest des Portfolios besteht aus Asset-Backed Securities (6%) sowie europäischen Immobilien (5%).
Bei ihrer Anlagepolitik wird die Stiftung durch einen Finanzausschuss unterstützt, der die Anlagestrategie festlegt und deren Umsetzung kontrolliert. Dieser Finanzausschuss beruft sich seinerseits auf spezialisierte Unternehmen.
Warum redet die KBS immer vom ‚Kapital der Fonds’? Es sind doch ihre Fonds?
Der Marktwert des Vermögensportefeuilles der Fonds beläuft sich auf 1.032 Millionen Euro und liegt damit deutlich über dem Marktwert des Stiftungsvermögens, der 376 Millionen Euro beträgt (Zahlen 2023).
Rechtlich gesehen handelt es sich hier in der Tat um KBS-Kapital. Die Fondsmittel können jedoch nur für die Umsetzung der Ziele des jeweiligen Fonds genutzt werden, entsprechend den Vorgaben, die bei der Gründung festgelegt wurden. Es handelt sich hierbei um Spenden für Tätigkeiten im Dienste des allgemeinen Interesses, über die Stiftung und nicht für die Stiftung. Deswegen hält die Stiftung an diesem Unterschied fest.
Wer kontrolliert die Kapitalanlagen der KBS und ihrer Fonds?
Der Finanzausschuss legt die Kapitalanlagestrategie für die König-Baudouin-Stiftung und ihre Fonds fest. Er überwacht diese Anlagen und wird dabei von spezialisierten Unternehmen unterstützt. Der Finanzausschuss besteht aus drei Personen, die durch den Verwaltungsrat ernannt werden und die diesem nicht angehören dürfen.
Warum und in welcher Höhe erhält die KBS eine Mittelzuwendung durch die Nationallotterie?
Vor einigen Jahrzehnten hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Nationallotterie gesellschaftliche Ziele fördern muss, wie das die Lotterien in den Nachbarländern auch machen. Die König-Baudouin-Stiftung ist einer der Partner, denen die Nationallotterie ihr Vertrauen bezüglich der angemessenen Verwendung der Gelder schenkt. Die Mittelzuwendung seitens der Nationallotterie beläuft sich auf 9,8 Millionen Euro.
Die Mittelzuwendung seitens der Nationallotterie ist nach wie vor eine wichtige Finanzquelle für die Stiftung. Sie ermöglicht es der Stiftung, auf Bedürfnisse einzugehen, die nicht sofort durch die Fonds (mit strengen Auflagen) erfüllt werden können, oder auf bestimmten Gebieten eine größere Wirkung zu erzielen. Des Weiteren kann die Stiftung sie auch für den Test neuer Methoden verwenden, die zu einem späteren Zeitpunkt von den Fonds übernommen werden können.
Die KBS besitzt eine umfassende Kunstsammlung. Ist der Wert dieser Kunstsammlung auch im Stiftungskapital enthalten?
Über die Jahre hat die Stiftung eine Kunstsammlung aufgebaut, die inzwischen ungefähr 27.536 Objekte un 27 Archivfonds umfasst. Sämtliche Werke sind als langfristige Leihgaben an belgische Museen und ähnlichen Einrichtungen gegangen und müssen öffentlich zugänglich sein.
Der Wert der Sammlung beläuft sich grosso modo auf 175 Millionen Euro. Angesichts der Tatsache jedoch, dass die Werke weder verkauft noch anders weitergegeben dürfen und auch für die kommenden Generationen gewahrt bleiben müssen, ist dieser Wert an sich jedoch nicht von Bedeutung. Buchhalterisch gesehen ist ihr Wert gleich Null: Sobald sie in unseren Besitz übergehen, werden sie 'entmonetarisiert' und daher nicht in die Bilanz der Stiftung aufgenommen. Somit können sie auch bei einem Abgleich oder im Konkursfall nicht zu Geld gemacht werden.
Was macht die Stiftung mit Immobilien, die ihr geschenkt werden?
Die Stiftung tritt mehrere dutzend Male pro Jahr als Vermächtnisnehmerin einer Erbschaft auf, in fast allen Fällen als Verwalterin eines Fonds, an den die Erbschaft geht. Regelmäßig enthält so eine Erbschaft auch Immobilien. Grundsätzlich verkauft die Stiftung die Immobilien.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
- Manchmal ist die Beibehaltung eines Vermögenswerts (Gebäude oder Grundstück) im Auftrag des Fonds enthalten, vor allem wenn dieser Vermögenswert für das Kulturerbe oder die Natur von Bedeutung ist oder im Rahmen einer gemeinnützigen Initiative verwendet werden muss.
- In Ausnahmefällen wird der Vermögenswert vermietet, um die Miteinnahmen in den Fonds einfließen zu lassen.
Warum betreibt die KBS Impact-Investing?
Stiftungen vergeben nicht nur Fördermittel (Gelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen), die dank ihres jeweiligen Kapitalertrags finanziert werden können. Sie können ihr Kapital auch direkt einsetzen, um über die verschiedenen Formen von Impact (First) Investing etwas zu bewirken.
Impact-Investing (Investition mit Wirkung) bedeutet, dass man bei der Anlage nicht nur den finanziellen Ertrag des Kapitals im Auge hat, sondern auch die soziale Wirkung des Unternehmens oder der Organisation, in die man investiert, berücksichtigt. Während bei Impact Investing die finanzielle Rendite und die soziale Wirkung gleichrangig bewertet werden, wird bei Impact First Investing die soziale Wirkung als wichtiger als die finanzielle Rendite bewertet.
Es handelt sich um ein wachsendes Geschäft, das viele Formen annehmen kann, wie z. B. Darlehen, Investitionen in das Kapital der betreffenden Organisation, Social Impact Bonds, Garantien und andere innovative Methoden.
Als unabhängiger Akteur kann die König-Baudouin-Stiftung hier eine Vorreiterrolle übernehmen und neue Modelle für die Generierung oder Erweiterung der gesellschaftlichen Wirkung testen. Sowohl mit ihrem eigenen Kapital als auch mit dem Kapital der von ihr verwalteten Fonds engagiert sie sich aktiv für Impact (First) Investing. Ein Beispiel: Die Stiftung investierte 1.000.000 € in die Gründung von Kampani, einem belgischen Social Impact Investment Fund, der sich der Stärkung des Potenzials des Unternehmertums in der Landwirtschaft im globalen Süden widmet. Kampani vergibt beispielsweise Darlehen an landwirtschaftliche Organisationen und Genossenschaften in Afrika südlich der Sahara, Lateinamerika und in Teilen Asiens, die nur schwer Zugang zu herkömmlichen Finanzierungsmöglichkeiten haben. Die Stiftung investierte mit ihrem eigenen Kapital und zusammen mit dem Kapital von zwei ihrer Fonds (Fund Carlier und Fund Ramos) in diese innovative Impact First Investing.
Wer trifft welche Entscheidungen bei der KBS?
Wir freuen uns, nun schon seit Jahrzehnten auf eine große Gruppe von Sachverständigen und Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft zählen zu können, die ehrenamtlich in den unterschiedlichen Entscheidungsgremien zusammenkommen.
Der Verwaltungsrat legt die Ausrichtung für die Geschäftsführung fest und trifft seine Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.
Der Finanzausschuss legt die Kapitalanlagestrategie für die König-Baudouin-Stiftung fest und kontrolliert die Anlagen. Dabei erhält er seinerseits Hilfe von Fachunternehmen. Der Finanzausschuss besteht aus drei Personen, die durch den Verwaltungsrat ernannt werden und die diesem nicht angehören dürfen.
Der Geschäftsführung obliegt das Tagesgeschäft der Stiftung.
Zusätzlich gibt es noch Begleitausschüsse, Verwaltungsausschüsse, Jurys und Arbeitsgruppen, die pluralistisch zusammengesetzt sind und die zu spezifischen Programmen, Publikationen oder Projektaufrufen Stellung nehmen.
Sämtliche von der König-Baudouin-Stiftung verwalteten Fonds setzen ihre Mittel für das Gemeinwohl ein. Sie verfügen allesamt über einen mindestens dreiköpfigen Verwaltungsausschuss: ein Sachverständiger, ein Vertreter des Gründers, ein Vertreter der Stiftung. In vielen Fällen wird der Verwaltungsausschuss noch um zusätzliche Sachverständige erweitert.
Die Arbeit der Stiftung wird durch verschiedene Kontrollorgane begleitet. Die Berichte zur Finanzlage werden durch den Prüfungsausschuss und durch einen externen Rechnungsprüfer kontrolliert. Mehrmals pro Jahr überprüft ein externer Berater in aller Unabhängigkeit stichprobenartig anhand einzelner Projekte, ob alle Verfahren korrekt befolgt werden. Ein Team von Rechnungsprüfern kontrolliert, ob die Stiftung die ihr auferlegten testamentarischen Verpflichtungen korrekt erfüllt.
Wer ernennt die Mitglieder von Verwaltungsrat und Beirat der KBS?
Der Ernennungsausschuss unterbreitet einen Vorschlag für die Zusammensetzung von Verwaltungsrat und den anderen Gremien der König-Baudouin-Stiftung.
Verwaltungsrat der Stiftung ist in ihrer Zusammensetzung pluralistisch, um eine ausgewogene Vertretung der unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen zu sichern.
Der Verwaltungsrat besteht aus einem/einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und maximal 12 Verwaltungsratsmitgliedern, zu denen auch der Geschäftsführer gehört. Er legt die Leitlinien für das Vorgehen der König-Baudouin-Stiftung fest.
Wer bestimmt die Mitglieder des Ernennungsausschusses der KBS?
Der Verwaltungsrat der Stiftung entscheidet über die Zusammensetzung seines Ernennungsausschusses und achtet dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen gesellschaftlichen Richtungen und Gesinnungen.
Werden die Mitglieder von Verwaltungsrat, Begleitausschüssen oder Jurys vergütet?
Nein. Die Mitglieder von Verwaltungsrat, Verwaltungsausschüssen und Jurys werden für ihr Engagement bei der König-Baudouin-Stiftung nicht vergütet. Die Stiftung ist ihnen dafür besonders dankbar.
Ist die KBS wirklich unabhängig? Wie zeigt sich diese Unabhängigkeit?
Die König-Baudouin-Stiftung ist finanziell unabhängig. Auch bei ihren tagtäglichen Aktivitäten arbeitet sie mit Menschen, Einrichtungen und Organisationen aller Glaubensrichtungen und aus allen Bereichen der Gesellschaft zusammen. Die Stiftung agiert auf allen Ebenen unabhängig der politischen Führung in diesem Land.
Unser Verwaltungsrat ist pluralistisch aufgebaut und spiegelt somit die belgische Gesellschaft wider. Dies gilt auch für die Begleitausschüsse der Programme sowie für (bestimmte) Projekte und für Begleitausschüsse für Studien, die der König-Baudouin-Stiftung vorgeschlagen werden. Auch die Jurys, die sich mit der Auswahl der Projekte beschäftigen, denen über Aufrufe Fördermittel zugehen, sind pluralistisch zusammengesetzt.
Die Stiftung wurde anlässlich des 25. Jahrestags der Thronbesteigung durch König Baudouin gegründet und trägt seinen Namen. Ihre Unabhängigkeit besteht auch gegenüber dem Königshaus. Innerhalb der Stiftung gibt es fünf Fonds, die einen königlichen Namen tragen - der König-Baudouin-Preis für Entwicklung in Afrika, der Königin-Fabiola-Fonds für geistige Gesundheit, der Prinz-Albert-Fonds, der Prinz-Philippe-Fonds und der Königin-Mathilde-Fonds - die allesamt mit einem unabhängigen Verwaltungsausschuss arbeiten.
Dank ihrer Unabhängigkeit ist die König-Baudouin-Stiftung dazu in der Lage, wie ein Forum zu fungieren. Auch zu sensiblen Themen schaffen wir es, Menschen mit sehr unterschiedlichen Auffassungen zusammenzubringen, um zu debattieren und eventuell zusammenzuarbeiten.
Welche Beziehung hat die KBS zur Politik?
Die König-Baudouin-Stiftung ist unabhängig und pluralistisch, wodurch ihr Fortbestand und ihre Arbeit gewährleistet sind.
Die Stiftung arbeitet auf allen Ebenen unabhängig von der Politik, sowohl in Belgien, als auch auf europäischer und internationaler Ebene. Die Zusammensetzung ihrer Verwaltungsorgane, worunter auch der Verwaltungsrat, ist derart, dass der Pluralismus gewährleistet ist und die verschiedenen gesellschaftlichen Gesinnungen vertreten sind. Die Stiftung ist gleichzeitig ein unabhängiger Ort der Begegnung. Sie bietet Raum für Dialog und für eine eventuelle Zusammenarbeit zwischen Personen unterschiedlicher Anschauungen und Auffassungen.
Welche Beziehung hat die KBS zur Obrigkeit?
Die Stiftung ist eine unabhängige gemeinnützige Einrichtung, über die weder die belgischen noch die ausländischen Behörden Entscheidungsbefugnis haben. Einzige Ausnahme hier: der Beschluss über die Höhe der Dotation durch die Nationallotterie, der alle vier Jahr auf föderaler Ebene gefällt wird. Diese Dotation steht für weniger als zehn Prozent der jährlichen operativen Mittel der König-Baudouin-Stiftung.
Auf Wunsch der Obrigkeit oder der Regierungsmitglieder führt die Stiftung gelegentlich klar umrissene Aufträge aus. Diesbezüglich entscheidet sie selbständig und in aller Unabhängigkeit über Annahme oder Ablehnung des Auftrags und über die praktische Ausführung. Die Stiftung organisiert zum Beispiel die Projektauswahl durch eine unabhängige Jury, unterstützt Forschende durch eine transparente Kommunikation der Forschungsergebnisse, organisiert Bürgerforen...
Welche Beziehung hat die KBS zum Königshaus?
Die König-Baudouin-Stiftung ist unabhängig und pluralistisch, wodurch ihr Fortbestand und ihre Arbeit gewährleistet sind.
Die Stiftung wurde 1976 anlässlich des 25. Jahrestags der Thronbesteigung durch König Baudouin gegründet. Sie trägt daher seinen Namen, auch wenn sie unabhängig von der königlichen Familie tätig ist. Die Stiftung bedankt sich für das Interesse, das die königliche Familie ihrer Tätigkeit entgegenbringt und für den Respekt seitens der königlichen Familie für die Unabhängigkeit und den Pluralismus der Stiftung.
Fünf Fonds tragen innerhalb der Stiftung einen königlichen Namen - der König-Baudouin-Preis für Entwicklung in Afrika, der Königin-Fabiola-Fonds für geistige Gesundheit, der Prinz-Albert-Fonds, der Prinz-Philippe-Fonds und der Königin-Mathilde-Fonds. Wie alle aktiven Fonds der Stiftung arbeiten auch diese mit einem unabhängigen Verwaltungsausschuss.
Im Verwaltungsrat der König-Baudouin-Stiftung ist der König durch ein Mitglied vertreten. Die Stimme dieses Verwaltungsratsmitglieds wiegt genauso viel wie die der anderen elf Mitglieder.
Welche Beziehung hat die KBS zur Unternehmenswelt?
Die König-Baudouin-Stiftung ist unabhängig und pluralistisch, wodurch ihr Fortbestand und ihre Arbeit gewährleistet sind.
Die Stiftung arbeitet unabhängig von der Unternehmenswelt, egal welche Branche. Dies hält sie jedoch nicht davon ab, zur Erfüllung ihres Auftrags sowie für die Erhöhung ihrer Wirkung Partnerschaften mit Unternehmen zu schließen oder mit ihnen zusammenzuarbeiten, wie zum Beispiel beim Fonds Venture Philanthropy.
Außerdem hilft die Stiftung Unternehmen, Gesellschaften und KMU bei der Konkretisierung ihres philanthropischen Engagements oder ihren gemeinnützigen Investitionen. So stellt sie ihnen verschiedene philanthropische Instrumente zur Verfügung:
- Ein Unternehmensfonds bietet einem Unternehmen die Möglichkeit, seine philanthropischen Aktivitäten zu strukturieren und von der König-Baudouin-Stiftung verwalten zu lassen. Vor der Gründung eines Unternehmensfonds informiert sich die König-Baudouin-Stiftung bei Vigeo Belgium über die Unternehmenspolitik und die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung. Ein Unternehmensfonds verfügt über einen unabhängigen Verwaltungsausschuss, der die strategischen Entscheidungen trifft, und eine unabhängige Jury, die förderungswürdige Projekte auswählt. Die König-Baudouin-Stiftung übernimmt die administrative Betreuung und die Verwaltung des Fonds.
- Eine philanthropische Aktion für KMU ist eine flexiblere und schnellere Lösung als ein Unternehmensfonds. Der Verwaltungsaufwand ist auf ein Minimum reduziert. Die Stiftung verwaltet die Ressourcen der philanthropischen Aktion für KMU, kümmert sich um die steuerlichen Aspekte und steht mit Rat und Tat zur Seite. Die Dauer einer philanthropischen Aktion für KMU beläuft sich auf ein Jahr und kann mit Zustimmung beider Seiten verlängert werden.
- Ein Charity Account ermöglicht es den Unternehmen zu bestimmen, welche gemeinnützigen Projekte unterstützt werden sollen. Spenden für einen Charity Account werden vom Unternehmen weitergegeben, um gemeinnützige Projekte in Belgien und in Europa zu unterstützen. Vor der Eröffnung eines Charity Accounts informiert sich die König-Baudouin-Stiftung bei Vigeo Belgium über die Unternehmenspolitik und die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung.
Welche Beziehung hat die KBS zur Pharmaindustrie?
Im Bereich Gesundheit wird eine begrenzte Anzahl von Fonds durch die Pharmaindustrie unterstützt. Dies erfolgt unter Einhaltung des Ethik-Kodex der Pharmaindustrie und beinhaltet vor allem Spendentransparenz. Über die Plattform Betransparent.be können die Spenden der Pharmaindustrie eingesehen werden. Außerdem haben die spendenden Pharmaunternehmen keinerlei Mitspracherecht bei der Vergabe von Fördergeldern (für die Forschung) durch die entsprechenden Fonds. Sie wissen nicht, welche (Forschungs)-projekte eine Förderung beantragen. Des Weiteren können sie weder die König-Baudouin-Stiftung noch einen Fonds um die Durchführung einer bestimmten Studie bitten.
Wer kontrolliert die Ausgaben der KBS?
Die Ausgaben der König-Baudouin-Stiftung werden durch verschiedene Organe kontrolliert:
• Der Verwaltungsrat der Stiftung trägt die abschließende Verantwortung für den Haushalt und die Rechnungslegung, die jedes Jahr in seinem Jahresbericht veröffentlicht werden.
• Der Finanzausschuss berät den Verwaltungsrat bezüglich der (Neu-)anlage des Stiftungskapitals
• Vier Rechnungsprüfer kontrollieren die Nachlass- und Testamentsverwaltung der Stiftung
• Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Kontrolle der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Finanzberichts. Er überwacht außerdem die Wirksamkeit der Systeme für interne Kontrolle und Risikomanagement.
Haushalt und Jahresabschluss der König-Baudouin-Stiftung werden darüber hinaus jedes Jahr einem Wirtschaftsprüfer zur Kontrolle vorgelegt, der sie testiert. Am Ende des Geschäftsjahres wird die geprüfte Bilanz bei der Kanzlei des Handelsgerichts Brüssel und bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt. Außerdem ist ein Gutachterbüro damit beauftragt, unangemeldet in den Büroräumen der Stiftung die Einhaltung der geltenden Vorschriften bei der Verwaltung der Programme und Fonds zu kontrollieren. Das Büro erstattet dem Prüfungsausschuss Bericht.
Wer kontrolliert die testamentarischen Verpflichtungen der KBS?
Vier Rechnungsprüfer kontrollieren die Nachlass- und Testamentsverwaltung der König-Baudouin-Stiftung. Die Rechnungsprüfer erstatten dem Verwaltungsrat Bericht zu der Art und Weise, wie die Stiftung das ihr anvertraute Vermächtnis verwaltet und die daraus hervorgehenden testamentarischen Verpflichtungen erfüllt.
Über welchen Prozentsatz an operativen Mitteln verfügt die KBS?
Die der König-Baudouin-Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel sind im Jahr 2023 wie folgt aufgeteilt:
- 160 Mio. EUR für die von der KBS verwalteten Fonds
- 16,4 Mio. EUR für die Programme
- 27 Mio. EUR für Betriebskos
Bei einem Gesamthaushalt von fast 203,4 Millionen Euro im Jahr 2024, machen die Betriebskosten ungefähr 13,3 %, also 27 Millionen Euro aus.
Wer entscheidet über das Vergütungssystem der KBS?
Der Vergütungsausschuss der König-Baudouin-Stiftung entscheidet über sämtliche Aspekte des Vergütungssystems der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung.
Die Stiftung kennt kein Bonussystem. Eine 2016 von der Hay-Gruppe durchgeführte Untersuchung zeigt, dass die Vergütung der Stiftungsmitarbeiter dem Markt entspricht. Einzige Ausnahme: die leitenden Angestellten (Hochschulabsolventen), deren Einkommen 5% unter dem Markt liegt.
Der Vergütungsausschuss erarbeitet ein Evaluierungsverfahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der König-Baudouin-Stiftung. Die Evaluierung beruht auf der allgemeinen Arbeit, dem Erreichen der Zielvorgaben und dem persönlichen Entwicklungsplan. Die Ergebnisse der jährlichen Mitarbeiterbeurteilung und der Beurteilung der Geschäftsführung werden dem Vergütungsausschuss zur Validierung vorgelegt.
Wer kontrolliert die korrekte Verwendung der Fördermittel?
Die ausgewählten Projektträger müssen zu ihren Verwirklichungen einen Zwischenbericht und/oder einen abschließenden Bericht vorlegen. Die Stiftung kontrolliert die angemessene Verwendung der Mittel, im Verhältnis zum Umfang der gewährten Fördergelder. Außerdem bewertet sie Ablauf und Wirkung des Projekts, um Lehren daraus zu ziehen.
Die König-Baudouin-Stiftung bewertet die von ihr unterstützten Projekte und Einzelpersonen um zu ermitteln, ob sie eine Veränderung herbeiführen, inspirierend auf andere wirken, welches Zielpublikum sie erreichen und was sie letztendlich bewirkt haben... Es ist zwar manchmal schwierig, die genaue Wirkung jedes einzelnen Projekts zu ermitteln, aber diese Bewertungen helfen der Stiftung bei der Verfeinerung und Anpassung ihrer Arbeitsmethoden und Ansätze. Des Weiteren zieht die Stiftung Lehren aus den Projekten und Einzelpersonen, die die festgelegten Zielvorgaben verfehlen. Sie überprüft den oder die Gründe und stellt Überlegungen zu einem anderen Ansatz für die Zukunft an.
Außerdem führt die Stiftung alle drei Jahre eine große Umfrage bei ihren Begünstigten (Einzelpersonen und Organisationen) der letzten Jahre durch. Während dieser umfassenden Umfrage beugt sich die Stiftung über die erzielten Änderungen, das erreichte Zielpublikum... Der Zusammenarbeit mit der Stiftung ist ebenfalls eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet (Betreuung, Begleitung, Intervision, Wissensaustausch...).
Dank dieser Bewertung auf verschiedenen Ebenen, sowohl für erfolgreiche und weniger erfolgreiche Projekte, kann die Stiftung Lehren für die Zukunft ziehen und sich noch effizienter für ein besseres Zusammenleben engagieren.
Wie unterstützt die KBS Dritte oder ihre Projekte finanziell?
In vielen Fällen wird von der König-Baudouin-Stiftung oder von den durch sie verwalteten Fonds ein Projektaufruf gestartet. Diejenigen, die die Aufrufkriterien erfüllen, können sich für die Fördermittel bewerben. Eine Jury externer, ehrenamtlicher Sachverständiger prüft die Bewerbungen. Im manchen Fällen fungiert der Verwaltungsausschuss des Fonds als Jury. So ein Verwaltungsausschuss umfasst immer einen Sachverständigen, den Gründer oder die Gründerin des Fonds (oder einen Vertreter) und einen Vertreter der Stiftung. Der Verwaltungsausschuss achtet immer darauf, dass der jeweilige Fonds dem Gemeinwohl dient.
In manchen Fällen haben die Fondsgründer selber festgelegt, welche gemeinnützigen Organisationen auch über ihren Tod hinaus unterstützt werden sollen. In diesem Fall überprüft der Verwaltungsausschuss, ob die begünstigte Organisation weiterhin alle Kriterien für den Erhalt der Fördergelder erfüllt.
Wenn Sie für Ihr Projekt Unterstützung benötigen, können Sie sich bewerben, solange Ihr Projekt die Aufrufkriterien erfüllt. Abonnieren Sie unseren Newsletter und/oder lesen Sie unsere Berichte in den sozialen Medien, um ständig über Projektaufrufe und Fördermittel auf dem Laufenden zu bleiben.
Wie erfolgt die Zusammensetzung von Jurys und Ausschüssen?
Es sind weder der Verwaltungsrat noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der König-Baudouin-Stiftung, die über die Projektauswahl und die Mittelzuweisung entscheiden. Diese Verantwortung obliegt den Ausschüssen, Kommissionen und Jurys, die aus unabhängigen Experten zusammengesetzt sind. 2021 waren in ihnen rund 4.116 Sachverständige vertreten. Diese werden für ihr Engagement bei der König-Baudouin-Stiftung nicht vergütet.
Die Stiftung ist für die Zusammensetzung der Ausschüsse, Kommissionen und Jurys der von ihr verwalteten Fonds und Projektaufrufe verantwortlich. Dabei achtet sie auf die Vertretung des gesellschaftlichen Pluralismus. Der Verwaltungsrat der Stiftung genehmigt die Zusammensetzung der einzelnen Verwaltungsausschüsse. Die Zusammensetzung der Jurys hingegen unterliegt der Zustimmung der Geschäftsführung.
• Für jeden Fonds wird ein Verwaltungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus dem Gründer oder seinem Vertreter, aus Sachverständigen und einem Vertreter der Stiftung.
• Für die meisten (Unter)-programme und Projekte der Stiftung wird ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser setzt sich aus Sachverständigen und Fachkräften vor Ort zusammen, die nicht vergütet werden. Die Begleitausschüsse helfen den Mitarbeitern der Stiftung bei der konkreten Umsetzung der Vorgaben des Verwaltungsrats.
• Eine Jury besteht aus unabhängigen Sachverständigen. Ihre Aufgabe ist es, die Bewerbungsunterlagen im Rahmen von Projektaufrufen zu analysieren und auf Grundlage der vorher festgelegten Auswahlkriterien zu bewerten. Die Jury wählt die Projekte aus, die diese Kriterien am besten erfüllen.
Außerdem gibt es noch andere Strukturen: Monitoring-Ausschuss, pädagogischer oder wissenschaftlicher Ausschuss, Auswahlausschuss, philanthropischer Ausschuss, Investitionsausschuss, Ideenschmieden.
Die Namen der Mitglieder der Verwaltungs- und Begeleitausschüsse, der Sachverständigenkommissionen und der unabhängigen Jurys sind im Tätigkeitsbericht der Stiftung aufgeführt. Dieser kann auf www.kbs-frb.be eingesehen werden. Der Tätigkeitsbericht zum Vorjahr erscheint jedes Jahr im Mai.
Warum ist die König-Baudouin-Stiftung international aktiv?
Viele Probleme der Gegenwart hängen miteinander zusammen und bedürfen der Zusammenarbeit auf europäischer oder internationaler Ebene. Denken Sie nur an Migration, Klimawandel, den Übergang Richtung Kreislaufwirtschaft, Innovationen im Gesundheitsbereich oder die Lösung sozialer Probleme. Darum arbeitet die König-Baudouin-Stiftung eng mit anderen Stiftungen aus allen europäischen Ländern zusammen. Nur so kann sie sich auf europäischer Ebene Gehör verschaffen und können grenzüberschreitende Projekte mit finanziellen Mitteln, Netzwerkarbeit und Interessenvertretung unterstützt werden. Zusätzlich stellt diese Zusammenarbeit eine wirkliche Bereicherung dar, Wissen und Erfahrungen werden ausgetauscht und die Begegnung wirkt inspirierend.
Dabei hat die König-Baudouin-Stiftung den Vorteil, ihren Sitz in Brüssel, der EU-Hauptstadt, zu haben. Nicht selten übernimmt sie dadurch eine leitende Rolle bei der Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen und Partnern. Es ist ihr sehr daran gelegen, einen Beitrag zur Wahrung der europäischen Integration und zur Stärkung der Union und des demokratischen Systems zu leisten.
Daneben ist die Stiftung auch auf dem (wachsenden) Gebiet Afrika und Entwicklungsländer aktiv. Hier wird vor allem mit den Mitteln von privaten Spendern gearbeitet (Einzelpersonen, Familien, Unternehmen), die den Wunsch geäußert haben, außerhalb Europas Unterstützung bieten zu können. Diese Unterstützung zielt oft auf ein bestimmtes Land ab. Zusammen mit den Fonds dieser Spenderinnen und Spender unterstützt die Stiftung Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft bei spezifischen Projekten oder bei ihrer täglichen Arbeit, sei es durch Gelder, technische Hilfe und/oder Networking.
Auch die Förderung der Philanthropie, die ja eine Hauptaufgabe der Stiftung ist, hört nicht an den Landesgrenzen auf. Dank der Expertise unseres Philanthropie-Zentrums erleichtert die Stiftung grenzüberschreitende Schenkungen. Die Stiftung hat eine führende Rolle im Netzwerk Transnational Giving Europe (TGE) inne. Dieses Netzwerk begleitet Schenkungen von Belgiern an qualitativ hochwertige Projekte in Europa und von europäischen Schenkern an belgische Organisationen. Zusätzlich setzt sich TGE auch auf Ebene der europäischen Politik für die Förderung von grenzüberschreitenden Spenden ein. Das TGE-Netzwerk ist in folgenden Ländern aktiv: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Großherzogtum Luxemburg, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und im Vereinigten Königreich. In der Zukunft möchte das Netzwerk seine Tätigkeit auf die gesamte EU ausweiten.
Das Myriad-Bündnis für Spenden ohne Grenzen, das sich auf die fast 30-jährige Tätigkeit der KBS vor Ort in Nordamerika und auf die langjährige Erfahrung von Give2Asia stützt, stellt weltweit den Kontakt zwischen Spendenwilligen und gemeinnützigen Projekten her. Ziel von Myriad ist es, grenzüberschreitende Philanthropie weltweit zu erleichtern und zu fördern. Dank Myriad können Spendende in fast 100 Ländern gute Zwecke unterstützen und gleichzeitig von steuerlichen und verwaltungstechnischen Erleichterungen profitieren.
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