Spenden

Sie möchten als Privatperson, Unternehmen oder Organisationen einen der von der König-Baudouin-Stiftung verwalteten Fonds oder eine besondere Aktion der Stiftung in Belgien oder im Ausland unterstützen? Dann können Sie einfach und sicher spenden.

Spende und Spendenbescheinigung

Eine Spende ist die Übertragung eines Vermögenswertes an einen anderen, ohne dass damit ein Vorteil für den Spendenden verbunden ist. Die Geldspende ist dabei die bekannteste Art und erfolgt meistens in Form einer Überweisung. Mitgliedsbeiträge, Zeitschriftenabonnements und Zahlungen, für die der Spendende als Gegenleistung einen Vorteil erhält, können daher nicht als Spenden angesehen werden.

Eine Spende ohne Gegenleistung berechtigt unter bestimmten Bedingungen und gemäß den Steuergesetzen des jeweiligen Landes zu einer Steuerermäßigung.
 
Die König-Baudouin-Stiftung hat die Befugnis zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen in Belgien, den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg, Frankreich und Dänemark. 
Jedes dieser Länder hat seine eigene Steuergesetzgebung. 
Um die Modalitäten für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen einzusehen, klicken Sie auf Ihr Wohnsitzland.

Belgien     Niederlande     Großherzogtum Luxemburg     Frankreich     Dänemark     Andere europäische Länder - TGE     Nicht-europäische Länder - Myriad

Wofür und wie Sie spenden können?

Als Spender haben Sie die Wahl zwischen zwei Spendenarten:

  • Spenden an die König-Baudouin-Stiftung, die diese dann frei für die Umsetzung ihrer allgemeinen Zielsetzungen verwenden kann.
    So können Sie spenden:
  • Überweisung auf die Kontonummer IBAN BE10 0000 0000 0404 BIC GEBABEBB unter Angabe der strukturierten Mitteilung +++ 230/0000/00020 +++ (oder des Verwendungszwecks).

  • Spenden an ein bestimmtes, von der König-Baudouin-Stiftung verwaltetes Wohltätigkeitsprojekt. 
    So können Sie spenden:
  • Überweisung auf die Kontonummer IBAN BE10 0000 0000 0404 BIC GEBABEBB unter Angabe der strukturierten Mitteilung für das jeweilige Projekt (oder des Verwendungszwecks). 
  • Einzahlung über eine spezielle Online-Spendenseite, zu der Sie über die untenstehende Suchmaschine gelangen.
    Bei der Abwicklung von Online-Spenden arbeitet die König-Baudouin-Stiftung mit einem externen Dienstleister (Ingenico Payment Services) zusammen. Auf diese Weise sind der Datenschutz, die Sicherheit und die Verschlüsselung aller Ihrer Überweisungsdaten garantiert.

Akkreditierungen der König-Baudouin-Stiftung in Europa

Steuervorschriften in Belgien

Die König-Baudouin-Stiftung hat als eine vom FÖD Finanzen anerkannte Organisation die Befugnis zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen, welche zu einer Steuerermäßigung berechtigen.
Spenden an die König-Baudouin-Stiftung ab einer Höhe von 40 Euro pro Jahr gewähren Anspruch auf eine Steuerermäßigung in Höhe von 45 % des gezahlten Betrags. Dieser ist auf der von der Stiftung ausgestellten Spendenbescheinigung aufgeführt. Die Spendenbescheinigung mit einer Zusammenfassung sämtlicher Spenden, die im Laufe eines Kalenderjahres an oder über die König-Baudouin-Stiftung getätigt wurden, wird Ende Februar des Folgejahres per Post oder E-Mail versandt (sofern der König-Baudouin-Stiftung die E-Mail-Adresse des Spenders vorliegt).
Darüber hinaus übermittelt die König-Baudouin-Stiftung dem FÖD Finanzen alle auf den Spendenbescheinigungen aufgeführten Informationen, damit diese in die Steuererklärungen von Privatpersonen und Unternehmen aufgenommen werden können. Sollten die Zuwendungen dennoch nicht in der Steuererklärung erscheinen, kann der Spender sie selbst in das dafür vorgesehene Feld eintragen. 
Umfassende Informationen zum Thema Steuerermäßigung erhalten Sie auf der Website des FÖD Finanzen
 

Möchten Sie für jede Spende eine Einzelbescheinigung erhalten? 
Möchten Sie ein Duplikat Ihrer Bescheinigung erhalten? 
Möchten Sie, dass für eine Spende, die Sie in den letzten Tagen des Monats Dezember getätigt haben und die bis zum dritten Werktag des Folgejahres auf unserem Konto eingegangen ist, eine Bescheinigung mit dem Datum der Spende ausgestellt wird? 
Möchten Sie uns bezüglich Ihrer Spendenbescheinigung kontaktieren?  

 

Sie erreichen uns per E-Mail an donate@kbs-frb.be oder telefonisch unter der Nummer +32 2 500 54 00.

 

Steuervorschriften in Luxemburg

Gemäß dem Rundschreiben des Steuerdirektors L.I.R. – Nr. 112/2 ist die König-Baudouin-Stiftung berechtigt, im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Spendern Steuerquittungen auszustellen.
Auf diese Weise können im Großherzogtum Luxemburg ansässige Spender, die an oder über die König-Baudouin-Stiftung spenden möchten, von bestimmten Steuervorteilen profitieren. 
Für auf Wohltätigkeitszwecke ausgerichtete Zuwendungen, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung gewähren, stellt die König-Baudouin-Stiftung für jede getätigte Spende eine dedizierte Steuerquittung per Post oder E-Mail aus (sofern der Stiftung die E-Mail-Adresse des Spenders vorliegt).
Dieser Bescheinigung wird das Formular 720 beigefügt, das die steuerliche Akkreditierung nachweist. 
Umfassende Informationen zum Thema Steuerermäßigung erhalten Sie auf der Website der luxemburgischen Steuerbehörde
 
Spenderinnen und Spender aus Luxemburg, die bestimmte Projekte wie einen Fonds „der Freunde von“, ein Projektkonto, ein Kulturförderungskonto für darstellende Künste/Museen oder ein Solidaritätskonto für Schulen unterstützen möchten, werden gebeten, das „Transnational Giving Europe“-Netzwerk für ihre Spende zu nutzen und nicht den Weg über die König-Baudouin-Stiftung zu gehen.

Möchten Sie ein Duplikat Ihrer Bescheinigung erhalten? 
Möchten Sie uns bezüglich Ihrer Spendenbescheinigung kontaktieren?  

Sie erreichen uns per E-Mail an donate@kbs-frb.be oder telefonisch unter der Nummer +32 2 500 54 00.


Steuervorschriften in den Niederlanden

In den Niederlanden ist die König-Baudouin-Stiftung seit dem 1. Januar 2008 als ANBI (Algemeen Nut Beogende Instelling) anerkannt. Ihre RSIN-Nummer lautet 8237.85.385.
In den Niederlanden ansässige Spender, die an oder über die König-Baudouin-Stiftung spenden möchten, können daher von bestimmten Steuervorteilen profitieren. 
Für auf Wohltätigkeitszwecke ausgerichtete Zuwendungen, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung gewähren, stellt die König-Baudouin-Stiftung für jede getätigte Spende eine dedizierte Steuerquittung per Post oder E-Mail aus (sofern der Stiftung die E-Mail-Adresse des Spenders vorliegt).
Umfassende Informationen zum Thema Steuerermäßigung erhalten Sie auf der Website der niederländischen Steuerbehörde
 
Spenderinnen und Spender aus den Niederlanden, die bestimmte Projekte wie einen Fonds „der Freunde von“, ein Projektkonto, ein Kulturförderungskonto für darstellende Künste/Museen oder ein Solidaritätskonto für Schulen unterstützen möchten, werden gebeten, das „Transnational Giving Europe“-Netzwerk für ihre Spende zu nutzen und nicht den Weg über die König-Baudouin-Stiftung zu gehen.
 

Möchten Sie ein Duplikat Ihrer Bescheinigung erhalten? 
Möchten Sie uns bezüglich Ihrer Spendenbescheinigung kontaktieren?  

Sie erreichen uns per E-Mail an donate@kbs-frb.be oder telefonisch unter der Nummer +32 2 500 54 00.


Steuervorschriften in Frankreich

Aufgrund einer vom französischen Wirtschaftsministerium erteilten Genehmigung ist die König-Baudouin-Stiftung befugt, französischen steuerpflichtigen Spendern offizielle Steuerbescheinigungen unter denselben Bedingungen wie eine als gemeinnützig anerkannte französische Stiftung auszustellen.
 
In Frankreich ansässige Spender, die an oder über die König-Baudouin-Stiftung spenden möchten, können daher von bestimmten Steuervorteilen profitieren. Je nach Art der Spenden und unterstützten Projekte stellt die König-Baudouin-Stiftung eine Spendenquittung aus, die Anspruch auf verschiedene Steuerermäßigungen gewährt, sofern sie dem französischen Steuerrecht entsprechen, einschließlich aller französischen Steuergesetze in Bezug auf die Territorialität:

  • Ermäßigung der Einkommens-, Körperschafts- oder Immobilienvermögenssteuer

- Namensfonds
- Unternehmensfonds
- Charity Account
- Spenderkreise

  •  Ermäßigung der Einkommens- und Körperschaftssteuer: 

- European Friends of
- International Friends of
- Philanthropische Aktion für KMU
- Maßgeschneidertes Engagement

Die König-Baudouin-Stiftung versendet für jede getätigte Spende eine gesonderte Steuerquittung per Post oder E-Mail (sofern der Stiftung die E-Mail-Adresse des Spenders vorliegt).
Umfassende Informationen zum Thema Steuerermäßigung erhalten Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde
 
Spenderinnen und Spender aus Frankreich, die bestimmte Projekte wie einen Fonds „der Freunde von“, ein Projektkonto, ein Kulturförderungskonto für darstellende Künste/Museen oder ein Solidaritätskonto für Schulen unterstützen möchten, werden gebeten, das „Transnational Giving Europe“-Netzwerk für ihre Spende zu nutzen und nicht den Weg über die König-Baudouin-Stiftung zu gehen.
 

Möchten Sie ein Duplikat Ihrer Spendenquittung erhalten? 
Möchten Sie uns bezüglich Ihrer Spendenquittung kontaktieren?  

Sie erreichen uns per E-Mail an donate@kbs-frb.be oder telefonisch unter der Nummer +32 2 500 54 00.


Steuervorschriften in Dänemark

Gemäß dem Danish Tax Assessment Act – Ligningslovens § 8A od 12, stk.3 ist die König-Baudouin-Stiftung berechtigt, in Dänemark ansässigen Spendern Steuerquittungen auszustellen.
In Dänemark ansässige Spender, die an oder über die König-Baudouin-Stiftung spenden möchten, können daher von bestimmten Steuervorteilen profitieren. 
Die König-Baudouin-Stiftung versendet für jede getätigte Spende eine gesonderte Spendenbescheinigung per Post oder E-Mail (sofern der Stiftung die E-Mail-Adresse des Spenders vorliegt). In dieser Spendenbescheinigung wird der dänische Spender dazu aufgefordert, seine Zivilregisternummer der König-Baudouin-Stiftung mitzuteilen, welche die Spenden bei den dänischen Steuerbehörden angibt. Dänische Spender können ihre Spenden nicht selbst in ihrer Steuererklärung angeben.
 
Umfassende Informationen zum Thema Steuerermäßigung erhalten Sie auf der Website der dänischen Steuerbehörde

Spenderinnen und Spender aus Dänemark, die bestimmte Projekte wie einen Fonds „der Freunde von“, ein Projektkonto, ein Kulturförderungskonto für darstellende Künste/Museen oder ein Solidaritätskonto für Schulen unterstützen möchten, werden gebeten, das „Transnational Giving Europe“-Netzwerk für ihre Spende zu nutzen und nicht den Weg über die König-Baudouin-Stiftung zu gehen.
 

Möchten Sie ein Duplikat Ihrer Bescheinigung erhalten? 
Möchten Sie uns bezüglich Ihrer Spendenbescheinigung kontaktieren?  

Sie erreichen uns per E-Mail an donate@kbs-frb.be oder telefonisch unter der Nummer +32 2 500 54 00.


Andere europäische Länder - TGE

Großzügigkeit hört nicht an der Landesgrenze auf. Die König-Baudouin-Stiftung bietet eine internationale Schnittstelle, über die gemeinnützige Projekte in Europa unterstützt werden können.
Das Netzwerk Transnational Giving Europe (TGE), das von der König-Baudouin-Stiftung koordiniert wird, bietet die Möglichkeit, grenzüberschreitend für Projekte in zahlreichen europäischen Ländern zu spenden und von Steuerermäßigungen zu profitieren. Umgekehrt können belgische Organisationen und Vereinigungen Spenden in anderen europäischen Ländern sammeln. Die von europäischen Spenderinnen und Spendern getätigten Spenden können entsprechend den jeweiligen nationalen Bestimmungen von der Steuer abgesetzt werden. 
 
Nicht in Belgien ansässige Spender, die einen Fonds „der Freunde von“, ein Projektkonto, ein Kulturförderungskonto für darstellende Künste/Museen oder ein Solidaritätskonto für Schulen unterstützen möchten, werden gebeten, das „Transnational Giving Europe“-Netzwerk für ihre Spende zu nutzen, um von der Steuerermäßigung profitieren zu können.

Nicht-europäische Länder - Myriad

Großzügigkeit hört nicht an der Landesgrenze auf. 
Wir bieten Ihnen eine internationale Schnittstelle, dank derer Sie auch außerhalb der Landesgrenzen gemeinnützige Projekte fördern und ihre Spendensammlung auf die internationale Ebene erweitern können. Das zusammen mit unseren Schwesterorganisationen Myriad USA und Myriad CANADA gegründete Myriad-Bündnis für Spenden ohne Grenzen und unsere Partnerschaft mit Give2Asia, einer Wohltätigkeitsorganisation mit Sitz in den USA und Zweigstellen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong und Australien, fördern und erleichtern grenzüberschreitendes Spenden in der ganzen Welt.

Berichte
Inspirierendes Engagement!

Mit dem Rollstuhl über die Langstrecke

"Der größte Lohn für unsere Initiative sind die leuchtenden Augen der beeinträchtigten Menschen."
Andy Emonts
Lauf- und Mentaltrainer aus Eupen

Ein kleiner Schritt in die große Freiheit

„Gemeinsam mit der Jugendinfo und dem Streetwork-Team möchten wir den interessierten Jugendlichen ein möglichst breites Spektrum an Informationen über die Eigenständigkeit zur Verfügung stellen und haben einen Flyer pro Themenbereich erstellen und alle zehn Flyer dann in einer Art „Werkzeugkoffer für die Eigenständigkeit“ zusammengefasst“
Bernd Lorch
Geschäftsführer der VoG Verbraucherschutzzentrale

Der Jugendtreff X-Dream gehört zu den beliebtesten Anlaufstellen für Jugendliche in Eupen.

Inklusion

"Wir möchten die Kinder und Jugendlichen fürs Leben in Solidarität und Harmonie stark machen!“
Marie-Claire Hellmann