Schenkungen und Vermächtnisse

Philanthropie resultiert im Wesentlichen aus einer Schenkung oder einem Vermächtnis, meistens finanzieller Art. Es kann sich jedoch auch um Wertgegenstände, Wertpapiere, Kunstwerke, Immobilien handeln. Mit diesem Kapital kann zum Beispiel ein Namensfonds eingerichtet werden. Eine Unterstützung bestehender Fonds oder eine Stärkung der Initiativen der König-Baudouin-Stiftung ist ebenfalls möglich.

Schenkung

Eine Schenkung kann nur zu Lebzeiten des Schenkenden erfolgen und besteht in der Übertragung von Vermögen auf einen Begünstigten ohne jegliche Gewinnabsicht. Eine Schenkung ist endgültig und unwiderruflich. Sie kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Handschenkung: Der Schenkende überträgt einen Teil seines Vermögens (Geld, Schmuck, Bilder...) ohne diese Schenkung eintragen zu lassen. Damit muss der Begünstigte keine Schenkungssteuer zahlen, solange der Schenkende nicht innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung verstirbt. In diesem Fall wäre eine Erbschaftssteuer zu entrichten.
  • Notariell beglaubigte Schenkung: Diese Schenkung erfolgt vor einem Notar und bringt immer eine Schenkungssteuer mit sich. Die Schenkung von Immobilien erfolgt immer vor einem Notar.

Vermächtnis

Für ein Vermächtnis muss der Schenkende ein Testament aufsetzen. Dieses kann entweder von Hand verfasst (handschriftlich verfasstes Testament) oder vor einem Notar aufgesetzt werden (notarielles Testament). Die zweite Möglichkeit unterbindet jeglichen Spielraum bezüglich der Auslegung des letzten Willens des Erblassers.

Es gibt eine besondere Vermächtnisart: die „doppelte“ Hinterlassenschaft, die vor allem verwendet wird, wenn der Schenkende keine direkten Nachkommen hat. In diesem Fall vererbt er oder sie der König-Baudouin-Stiftung einen Betrag mit der Auflage, dass diese einen Teil an einen oder mehrere Erben auszahlen muss. Außerdem zahlt die Stiftung die Erbschaftssteuer für ihren Anteil und für das den Erben hinterlassene Vermächtnis. Für Personen, die ihren Wohnsitz in Flandern haben, stellt diese Methode ab dem 1. Juli 2021 aufgrund einer Änderung der flämischen Vorschriften keinen Mehrwert mehr dar. Weitere Informationen

Die Verwaltung der Vermächtnisse zugunsten der König-Baudouin-Stiftung wird von Rechnungsprüfern kontrolliert, die dem Verwaltungsrat der Stiftung Bericht erstatten.

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