Finanzverwaltung
Auch auf finanzieller Ebene spielt Transparenz bei der Tätigkeit der König-Baudouin-Stiftung eine wesentliche Rolle. Wir veröffentlichen jedes Jahr unsere Abschlüsse und Bilanzen in unserem Tätigkeits- und Finanzbericht.
Langfristigkeit und soziale Wirkung
Wir verwalten das Vermögen der Stiftung und der zahlreichen von ihr verwalteten Fonds auf eine Art und Weise, die ausreichend Mittel für die langfristige Durchführung unserer Projekte bereitstellt. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien spielt bei unserer Investitionsstrategie, im Bereich Umwelt, bei den gesellschaftlichen Themen und der Verwaltung, jedoch auch eine wesentliche Rolle. Der Wille, unser Kapital positiv einzusetzen, wird in dieser Strategie ausgedrückt.
So nutzen wir unter anderem einen Teil des Kapitals für Investitionen, die sich positiv auf die Gesellschaft auswirken. Wir vergeben Gelder, Darlehen und Bürgschaften an Organisationen in Belgien und im Ausland. Hierbei handelt es sich immer um Investitionen, bei denen die gesellschaftliche Wirkung wichtiger ist als die Rendite.
Aufsichtsorgane
Mehrere Organe sind mit der Aufsicht über die Finanzverwaltung der Stiftung beauftragt.
Verwaltungsrat
- Auftrag: Der Verwaltungsrat fungiert als Dirigent und legt die Leitlinien unserer Politik fest. Gleichzeitig obliegt ihm die letztendliche Verantwortung für Haushalt und Abschlüsse.
- Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden (Pierre Wunsch), zwei Vizevorzitzenden und maximal zwölf Verwaltungsratsmitgliedern, zu denen auch der Geschäftsführer der Stiftung (Brieuc Van Damme), und ein den König vertretendes Mitglied gehören.
- Arbeitsweise: Neue Mitglieder des Verwaltungsrats werden mit einer Zweidrittelmehrheit der tagenden oder vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Die Dauer eines Mandats beträgt vier Jahre. Ein Mandat kann einmal verlängert werden. Das Höchstalter für die Ausübung eines Mandats als Verwaltungsratsmitglied beträgt 70 Jahre. Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und zwei Vizevorzitzenden. Der/die Verwaltungsratsvorsitzende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ernannt, dieses Mandat kann einmal verlängert werden. Der Verwaltungsrat beschließt mit Mehrheit der Stimmen.
Finanzausschuss
- Auftrag: Der Finanzausschuss steht dem Verwaltungsrat bei. Er legt die Anlagestrategie für unser Kapital fest und überwacht die Anlagen. Hierin wird er seinerseits durch Fachunternehmen sachkundig unterstützt.
- Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat ernennt drei Personen, die nicht seinen Reihen angehören. Sie bilden fünf Jahre lang den Finanzausschuss (das Mandat kann verlängert werden). Die Altersgrenze der Mitglieder des Finanzausschusses liegt bei 67 Jahren.
Prüfungsausschuss
- Auftrag: Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Kontrolle von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzbericht. Er überwacht außerdem die Wirksamkeit der Systeme für interne Kontrolle und Risikomanagement.
- Zusammensetzung: Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die für vier Jahre ernannt werden.
Rechnungsprüfer
- Auftrag Vier Rechnungsprüfer kontrollieren die Nachlass- und Testamentsverwaltung der Stiftung. Sie erstatten dem Verwaltungsrat Bericht darüber, wie wir das uns anvertraute Vermächtnis verwalten und die daraus hervorgehenden testamentarischen Verpflichtungen erfüllen.
- Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat bestimmt zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Verwaltungsrat angehören. Sie übernehmen die Funktion der Rechnungsprüfer für fünf Jahre. Das Mandat kann verlängert werden. Die Altersgrenze liegt bei 67 Jahren.
Externer Wirtschaftsprüfer
Unsere Abschlüsse werden darüber hinaus jedes Jahr einem Wirtschaftsprüfer zur Kontrolle vorgelegt, der sie testiert. Am Ende des Geschäftsjahres werden diese Abschlüsse vor Veröffentlichung bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Brüssel und bei der Nationalbank hinterlegt.
Außerdem ist das Gutachterbüro BDO Risk & Assurance Services damit beauftragt, unangemeldete Kontrollen vor Ort bei der Stiftung durchzuführen, um so die Einhaltung der Abläufe bezüglich Projekt- und Fondsverwaltung zu überprüfen.
Veräußerung von beweglichen Vermögenswerten und Liegenschaften
Für der König-Baudouin-Stiftung vermachte bewegliche Vermögensgegenstände und Liegenschaften gelten besondere Regeln, wenn die Spendenden nicht festgelegt haben, dass die Stiftung diese Objekte behalten muss.
Bewegliche Vermögenswerte
Bewegliche Vermögenswerte werden bei einer öffentlichen Versteigerung veräußert. Die Wahl des jeweiligen Auktionshauses hängt von Art und Eigenschaft des Vermögenswerts und der Expertise, der Methode und den gehandhabten Tarifen des Hauses ab. Je nach Eigenschaften der Vermögensgegenstände kann die Versteigerung auf verschiedene Auktionshäuser aufgeteilt werden. Gegenstände von besonderem Wert können in die Hände ausländischer Auktionatoren vergeben werden. Der Verkauf erfolgt über einen Notar oder einen Gerichtsvollzieher.
Liegenschaften
Liegenschaften werden bei einer öffentlichen Versteigerung veräußert. In außergewöhnlichen Fällen, die zu belegen sind, ist ein Privatverkauf möglich. Dies kann unter folgenden Umständen in Betracht gezogen werden:
- ein Gemeinschaftsgut bei Verkauf an die Miteigentümer
- die Liegenschaft wird als unverkäuflich angesehen: zu groß, zu klein, baufällig, ungünstige Lage...
- Nachbarschaftsprobleme (Abgrenzung, Stadtplanung, etc.), die unnötige Kosten verursachen würden.