Verwaltungsrat

Legt die Vorgehensweise der Stiftung fest, ist für Haushalt und Geschäftsbücher verantwortlich.

Auftrag

Der Verwaltungsrat der König-Baudouin-Stiftung legt die Leitlinien der Stiftungspolitik fest. Gleichzeitig obliegt ihm die letztendliche Verantwortung für Haushalt und Abschlüsse.

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Vizevorzitzenden und maximal 12 Verwaltungsratsmitgliedern, zu denen auch der Geschäftsführer gehört.

Vorsitzender

Pierre Wunsch

Gouverneur der Belgischen Nationalbank

Vizevorzitzenden

Lieze Cloots

Leiter der Abteilung Umwelt - Kabinett des Bundesministers für Klima, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Green Deal

Ralph Heck

ehemaliger Vorstandsvorsitzender und amtierendes Mitglied im Kuratorium der Bertelsmann Stiftung

Geschäftsführung

Brieuc Van Damme

Geschäftsführer

Verwaltungsratsmitglieder

Hakima Darhmouch

Unabhängiger Senior Advisor bei akkanto

Fons Duchateau

Netzwerkkoordinator - Integrationsmanager des Netzwerks GZA-ZNA der Antwerpener Krankenhäuser

Céline Fremault

ehemalige Ministerin von Brüssel - Vorsitzende des IRSA (Königliches Institut für Taube und Blinde)

Vincent Houssiau

Kabinettschef Seiner Königlichen Majestät

Louis Jonckheere

Mitbegründer und CEO Wintercircus, Gent

Meryame Kitir

Ehemaliger Abgeordneter Vooruit

David O'Sullivan

EU-Sanktionsbeauftragter - Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA)

Sabine Taevernier

Stellvertretender Vorsitzender des Topstukkenraad (Schutz der wichtigsten flämischen Kunstwerke und Kulturerbe), Vorsitzender des Ensor-Beratungsausschusses

Valerie Van Peel

Expertin für Kommunikation und politische Strategie und ehemalige Parlamentsabgeordnete

Yves Warnant

Unternehmer im Bereich der erneuerbaren Energien und Technologien, CEO und Gründer der Arvest Group

Arbeitsweise

Neue Mitglieder des Verwaltungsrats werden mit einer Zweidrittelmehrheit der tagenden oder der vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Die Dauer eines Mandats beträgt vier Jahre. Ein Mandat kann einmal verlängert werden. Das Höchstalter für die Ausübung eines Mandats als Verwaltungsratsmitglied beträgt 70 Jahre.

Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende und zwei Vizevorzitzenden. Der Verwaltungsratsvorsitzende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ernannt, dieses Mandat kann einmal verlängert werden.

Der Verwaltungsrat beschließt mit Mehrheit der Stimmen.